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Öffentliche Verwaltung.
Internetpräsenzen der öffentlichen Verwaltung, wie beispielsweise Gemeinden, sind gesetzlich an gewisse Vorschriften gebunden.
Diese Vorschriften sind auf Bundesebene in der sogenannten BITV festgehalten.
Auf Länderebene gibt es ähnliche Verordnungen, welche sich in der Regel an der BITV orientieren.
Der Grund für die BITV ist die barrierefreie Umsetzung von Internetpräsenzen, damit die zur Verfügung stehenden Informationen von jedem Bürger und jeder Bürgerin genutz werden kann.

