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wie es das Gesetz fordert
Handelt es sich bei der Internetpräsenz um eine offizielle Seite, dessen Betreiber eine nicht private Schule ist, so muss die BITV eingehalten werden.
Die BITV regelt die technische Umsetzung, um barrierefrei allen Interessierten das Informationsangebot zur Verfügung zu stellen. Wie die Umsetzung genau auszusehen hat, kann von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Schul-Web die Anforderungen erfüllt, so werde ich sie gern darauf hin kontrollieren.
Falls das Web im Rahmen einer Internet-AG erstellt und gewartet wird, bietet es sich an, die Schüler/-innen aktiv mit einzubeziehen. Nach der Analyse werde ich den Unterricht von der entsprechenden Fachseite unterstützen.

